Wege zur Kur
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Vorsorgemaßnahmen. Das Bayerische Thermenland bietet euch die nötigen Maßnahmen für eine umfassende Kur und damit Gesundheits-Prävention in Bayern.
Wege zur Kur im Bayerischen Thermenland - © Tourismusverband Ostbayern e.V.
In wenigen Schritten zur Kur im Bayerischen Thermenland
Für euren persönlichen Kur-Aufenthalt in Bayern sind nur wenige Schritte notwendig. Mit dem digitalen Kurantrag geht es besonders leicht. Drei Wochen gesünder leben mit Entspannung und Genuss - und das mit minimalem Selbstbehalt.
Wie das geht, erklären wir hier:
- Der behandelnde Arzt bescheinigt nach einem gründlichen Gespräch die medizinisch notwendige Kur, je nach Befinden ambulant oder stationär.
- Zusammen mit dem Arzt füllt ihr den Antrag aus und reicht ihn beim Kostenträger ein.
- Der Antrag wird geprüft.
- Die Genehmigung erfolgt je nach Zuständigkeit durch die Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
- Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnt ihr schriftlich Widerspruch einlegen. In Härtefällen kann eine Klage vor dem Sozialgericht helfen.
- Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung dürft ihr einen anerkannten Kurort - z.B. Bad Abbach, Bad Birnbach, Bad Füssing, Bad Gögging oder Bad Griesbach in Bayern - frei wählen, bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung. Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen.
Gut zu wissen - Kur und Kostenübernahme:
Volle Kostenübernahme für die Kur bei stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und ambulanter Rehabilitation in Bayern. Die Eigenbeteiligung beträgt € 10,- pro Tag.
Bei ambulanter Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort im Bayerischen Thermenland werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Heilmittel übernommen. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Eigenbeteiligung: pro Verordnung zahlt ihr € 10,- und 10% der Heilmittel.
Kur und Gesundheitsurlaub in Bayern auf eigene Kosten:
Auf eigene Kosten könnt ihr auch im Bayerischen Thermenland immer kuren. Als gesetzlich Versicherter habt ihr bei einer medizinisch notwendigen Kur Anspruch auf Heilmittel. Bei der Verordnung von Heilmitteln durch einen Arzt am Kurort oder am Heimatort beträgt die Zuzahlung 10%. Zudem müssen pro Verordnung € 10,- bezahlt werden.
